Das Lokale neu positionieren im _actor-network_-Raum – globalgeschichtliche Herausforderungen und illyrische Steuerpolitiken

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Margareth Lanzinger, Institut für Geschichte, Universität Wien

In Dörfern zu forschen, das hatte in den Anfängen einer mikrohistorisch inspirierten Historischen Anthropologie als ein „Kunstgriff“ gegolten, da es die Möglichkeit bot, einen thematischen Komplex in dichter Vernetzung zu rekonstruieren und zu kontextualisieren und daher große forschungspraktische Vorteile mit sich brachte.1 Angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen durch die Globalgeschichte und Weltgeschichte – Bernd Hausberger spricht mit kritischem Unterton von einer „Renaissance der macrohistorischen Debatte und des großen Vergleichs“, von einer Tendenz zur „Simplifizierung und Generalisierung“ – scheint es um so notwendiger, das Lokale neu zu positionieren.2 Überlegungen in dieser Richtung hat Hans Medick bereits vor zehn Jahren als Desiderat angeregt, als er schrieb: „Die Einsicht der neuen Globalisierungsdiskussion, daß die Vereinheitlichung und die gleichzeitige Fragmentierung und Lokalisierung der Welt zwei Seiten desselben Prozesses sind, bliebe in bezug auf die zukünftigen Wege der Historischen Anthropologie zu durchdenken und zu erforschen“.3

Vertreter und Vertreterinnen der Mikrogeschichte und der Historischen Anthropologie sind in den 1970er- und 1980er-Jahren ausgezogen, um allzu lineare Paradigmen, vornehmlich jenes der Modernisierung, allzu schematische Modelle sozialer und kultureller Zuordnung in Schichten und Ethnien sowie funktionalistische Erklärungsweisen aufzubrechen, diese als Verkürzungen kenntlich zu machen, da sie weder die Wahrnehmung noch die Praxis historischer Akteure und Akteurinnen adäquat zu fassen vermochten. Sie insistierten darauf, dass solche Paradigmen und Modelle deshalb für eine Analyse und Beschreibung historischer Prozesse höchst ungeeignet seien.4 Der Weg zu dieser Erkenntnis führte über das genaue Hinsehen, über einen Beobachtungsmaßstab der Nähe, über dichte Quellenbestände zu Orten, Personen, Ereignissen, die den Eigensinn und Formen der Aneignung, Logiken und Sinnstiftungen jenseits vorformatierter Modelle und übergestülpter Schemata, das ‚Fremde‘ in der ‚eigenen‘ Geschichte in der akribischen Analyse sichtbar werden ließen. Mikrogeschichte und Historische Anthropologie hatten sich als neue Zugänge die Abkehr von allzu einfach gestrickten teleologischen Geschichtsbildern und Fortschrittstheoremen zum Ziel gesetzt und dies in Bilanzen als Erfolg für sich verbucht, sich zum Teil um diese Problemstellung herum überhaupt erst konstituiert. Gegenwärtig ist es um diese Ansprüche leise geworden. ‚Große‘ Narrative und Erklärungen sind im Gefolge der sich etablierenden Global- und Weltgeschichte wieder angesagt und gefragt. Die noch vor gar nicht so langer Zeit begründet demontierten Paradigmen und Modelle befinden sich wieder im Aufwind, was auch innerhalb der Globalgeschichte kritisch gesehen wird.5

Das Lokale neu zu positionieren, bedeutet zum einen, nicht von einem „trägen Container“ auszugehen, sondern jede Lokalität als soziale und kulturelle Konstruktion zu fassen, die in einem beständigen Prozess von deren Bewohnern und Bewohnerinnen sowie durch institutionelle Praxis hergestellt wurde und wird.6 Zum anderen bringt es heuristisch nicht weiter, das Lokale dem Globalen gegenüber zu stellen, das eine mit dem anderen zu kontrastieren7, wie dies Historiker/innen längst auch schon für das Mikro und Makro dargelegt haben.8 Vielmehr geht es darum, den sozialen Raum, der dazwischen liegt, in den Fokus zu rücken.9 Dazu bedarf es eines offenen Konzepts, wie es in den von Frederick Cooper vorgeschlagenen Begriffen angelegt ist. Er setzt der Globalgeschichte in seiner kritischen Auseinandersetzung „cross-territorial processes“ gegenüber – was weiter gedacht davon enthebt, Prozesse vorab als translokal, transregional, transnational etc. definieren zu müssen und damit auf eine Richtung und auf eine potenziell problematische Konturierung – vor allem wenn es um „national“ als Zuschreibung geht – zu fixieren anstatt deren Gleichzeitigkeit zu konzeptualisieren. Er spricht daher von „spatial linkages“ und „spatial connection“, von den vielen Verbindungen zwischen unterschiedlichen sozialen Räumen.10 Der Weg über das Lokale hinaus kann nämlich nicht – in den Worten Francesca Trivellatos – in Form hierarchisch angeordneter konzentrischer Kreise, die sich vom Kleinen zum Großen erweitern, gefasst werden.11

Vielmehr geht es – und hier bietet die actor-network-theory von Bruno Latour auch für historisches Arbeiten gute Anknüpfungspunkte – um die Rekonstruktion der „kontinuierlichen Verbindungen […] von einer lokalen Interaktion zu anderen Orten, Zeiten und Aktanten“, die daran anknüpfend ihrerseits Handlungen und Interaktionen setzen.12 Zentral dabei ist, den „Pfad“ sichtbar zu machen, der diese Orte, die jeweiligen „lokalen Stätten“, miteinander verbindet und entlang dessen durch „Mittler“ Prozesse der Übersetzung, der Transformation über eine „lange Kette von Akteuren“ stattfinden. Dies sei, so Latour, und dem wird man zustimmen können, „empirisch anstrengend“; dafür – das der Trost – seien theoretisch keine Hürden zu erwarten.13 Für Historiker/innen stellt sich dabei zwar das Problem der vielfach fragmentarischen Quellenüberlieferung, aufgrund derer sich die Verbindungen nicht immer lückenlos entdecken und rekonstruieren lassen werden, dennoch verspricht dieser Ansatz, soziale Praxis in historischen Lebenswelten in ihrer Vielfalt umfassender und in einer breiteren Mehrstimmigkeit überhaupt erst sichtbar werden zu lassen, um sie entlang möglichst vieler sich kreuzender und verknüpfender Fäden analysieren zu können.

Bei lokalen Stätten anzusetzen und die „kontinuierlichen Verbindungen“ zu anderen Räumen über „Medien“ oder „Transportmittel“ – in der historischen Forschung werden dies vornehmlich Dokumente sein – rekonstruieren, heißt sich auf Komplexität einzulassen, einfachen und generalisierenden Erklärungsangeboten nicht zu trauen, sondern soziale und kulturelle Praxis aus dem eigenen Quellenmaterial zu erarbeiten. Was bedeutet es, wenn französische Herrschaft in einigen ehemals Tiroler und Salzburger Orten Anfang des 19. Jahrhunderts Einzug hielt, Steuern vorschrieb und einnehmen ließ, nach Jahren, die von Kriegen, von politischen und wirtschaftlichen Krisen geprägt waren, aus denen Frankreich – wenn auch nicht geschlossen – so doch als breit kultviertes Feindbild hervorgegangen war?

„Illyrien, der Name klingt nach Operette und tatsächlich, was für einen scheckigen Staat hat man da bei dem letzten Gewaltfrieden zusammengeschneidert aus den Fetzen von Friaul, Kärnten, Dalmatien, Istrien und Triest! Ein Staat ohne einheitliche Ideen, ohne Sinn und Zweck mit einer winzigen kleinbäuerlichen Provinzstadt Laibach als Residenz, ein zwitterhaftes unlebensfähiges Unding, von betrunkenem Herrscherwillen und blinder Diplomatie erzeugt. Fouché findet dort nichts als schlecht gefüllte Kassen, ein paar Dutzend gelangweilter Beamter, sehr wenig Soldaten und eine mißtrauische Bevölkerung, die nur auf den Abmarsch der Franzosen wartet.“ So charakterisierte Stefan Zweig in seinem Roman „Joseph Fouché“14 die mit Unterzeichnung eines Dekrets am 14. Oktober 1809 im Rahmen des Friedens von Schönbrunn von Napoleon geschaffenen Illyrischen Provinzen.15 Fouché war deren letzter Generalgouverneur. Er verließ Ljubljana am 15. August 1813.

Nicht ganz vier Jahre hatten die Illyrischen Provinzen demnach bestanden. Doch war deren baldiges Ende – wenn auch tatsächlich wohl vielfach erhofft – weder für die Bevölkerung noch für die Verwaltungsorgane absehbar. Deren Agieren gilt es daher im konkreten historischen Moment zu analysieren, ohne das politische Gebilde der Illyrischen Provinzen vorneweg nur aus der Perspektive eines Intermezzos mit baldigem Ende zu sehen, das heißt – nach einem von Giovanni Levi gezeichneten Bild – im Prozess des Recherchierens und Rekonstruierens nicht von dem bereits bekannten „Namen des Mörders“ her zu denken.16 Lohnend ist ein solches Unterfangen vor allem deshalb, weil sich in den Illyrischen Provinzen sehr deutlich zeigt, auf welche Weise sich Herrschaft zu territorialisieren suchte und sich auch im entferntest gelegenen Dorf Präsenz verschafft hat.17 Das Ziel war denkbar hoch gesteckt: ein straff nach französischem Vorbild organisiertes Verwaltungs- und Rechtssystem einzuführen, und zwar in einem Raum, in dem es weder nachbarliche Nähe noch eine sprachlich-kulturelle Affinität zu Frankreich gab. Eine fast koloniale Situation?

Wo ansetzen? Am besten in einem quellenmäßig gut dokumentierten, bislang kaum erforschten und für die Frage nach der Territorialisierung von Herrschaft geeigneten – also beispielsweise vom ‚Zentrum der Macht‘ möglichst weit entfernt gelegenen und vom regionalen Setting komplexen – Raum. Eine solche Ecke, die den Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen liefert, findet sich im Nordwesten der Illyrischen Provinzen. Stefan Zweigs geografische Umschreibung gilt es diesbezüglich etwas weiter zu differenzieren: Zum illyrischen „Fetzen“ von Kärnten gehörten seit dem Februar 1810 infolge des gescheiterten Aufstandes von 1809 und auf Grundlage des Pariser Traktats die im östlichen Tirol gelegenen Gerichte Lienz und Sillian18, ebenso das ehemals salzburgische Iseltal und die Vikariate Hopfgarten und St. Veit in Defereggen.19 Diese Gebiete waren so nicht nur mit einer neuen Staatsmacht konfrontiert, sondern fanden sich durch die Zuordnung zu Kärnten auch regional in einem ganz neuen verwaltungspolitischen Kontext wieder. Noch dazu war das Gericht Sillian erst kurz zuvor, im Jahr 1808, aus den ehemaligen Gerichten Heinfels, dem Gericht Anras des ehemaligen Hochstifts Brixen und der freisingischen Hofmark Innichen gebildet worden. Das bedeutet, dass nicht nur die Illyrischen Provinzen als staatliches Gebilde bunt zusammengewürfelt waren, sondern auch Intendanzen und Distrikte bis hin zu den Arrondissements. Das konnte nicht ohne Auswirkungen auf das innere Gefüge bleiben, was sich am deutlichsten in Zusammenhang mit der Steuerrepartition – der internen Aufteilung der Grundsteuer – zeigen sollte.

Beim Sichten der umfangreichen Korrespondenz erwies sich die mittlere, die Distriktebene, als wesentlicher Knotenpunkt im Netzwerk der Beziehungen: Hier langten die Direktiven des Generalgouvernements in Ljubljana, vermittelt über die Intendanz in Villach ein. Hier wurden sie für die Durchführung operationalisiert und an die dafür Zuständigen auf lokaler und überlokaler Ebene kommuniziert und delegiert. Hier trafen zugleich und am wenigsten gefiltert – denn jede Weiterleitung und das heißt, Kommentierung, Paraphrase oder Zusammenfassung verändert eine Nachricht – die Beschwerden aus den Gemeinden, den Mairien, ein. Steht also die Frage nach dem konkreten Wie von sozialen Prozessen im Zentrum des Interesses, empfiehlt es sich, von dieser Art Beziehungen, die unterschiedliche Lokalitäten miteinander verbinden, auszugehen.

Stefan Zweig schrieb von „schlecht gefüllte[n] Kassen“ – ein Indiz für staatliches Scheitern, für ‚falsche‘ Ausgabenpolitik oder die Folge von Steuernachlässen mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Gesamtsituation? Umgekehrt sind als zu hoch empfundene Steuern ein klassisches Gravamen in unterschiedlichsten Herrschaftskontexten – so auch in den Illyrischen Provinzen.20 Steuerwesen und Steuerpolitik zählen nicht gerade zu den bevorzugten historisch-anthropologischen Themen. Das hat damit zu tun, dass sie primär Staatsbildungsprozessen zugeordnet und vielfach von spezifischen territorialen Bedingungen und Kontexten abgekoppelt behandelt werden.21 Wenn jedoch der Fokus auf den konkreten Raum gerichtet ist, in dem Steuereinnehmer unterwegs waren und ihres Amtes walteten, die Festsetzung von Steuern zur Debatte stand und Steuerkommissionen tagten, bieten sie einen vorzüglichen Zugriff darauf, wie ein Territorium über eine „Kette von Akteuren“ und Verbindungen in Form von Aufträgen und Modi von deren Umsetzung herstellt wird. Sie machen sichtbar, welche Interessenspolitiken verfolgt werden, welche Dynamiken und Machtkonfigurationen sich damit verbinden, die den Beziehungsgefügen im sozialen Raum unterlegt sind.

Allgemein gesehen, attestieren einschlägige historiographische Studien dem französischen Gouvernement ein zügiges Vorgehen.22 Noch Ende des Jahres 1809 – mit Dekret vom 25. Dezember –, machten sich die neuen Machthaber daran, die Verwaltung nach dem französischen Vorbild der Departments provisorisch zu organisieren.23 Das Territorium wurde in so genannte Intendanzen bzw. Provinzen eingeteilt. Das Dekret vom 15. April 1811 „sur l’organisation de l’Illyrie“, das praktisch einer „Verfassung“ gleichkam, legte in insgesamt 271 Artikeln definitiv die Neuordnung in Form einer analog zu Frankreich zentral und straff durchstrukturierten Verwaltung fest.24 Dieses Dekret enthielt auch Vorgaben für eine neue Gerichtsorganisation, die mit Januar 1812 in Kraft trat wie – subsidiär dazu – auch der Code civil.25 Die Einschätzungen bezüglich der Wirkmacht dieser Reorganisation gehen auseinander. Vor allem ältere historiographische Bilanzen erachten sie als wenig erfolgreich26, abgesehen von seltenen und wenig rezipierten Ausnahmen, die ein anderes Bild zeichnen.27 Neuerdings wird auch attestiert, dass die geschaffenen französischen Strukturen von den Zeitgenossen als „ziemlich effektiv und funktionsfähig“ wahrgenommen worden seien.28 An Forschungen zur konkreten Praxis von Verwaltung und Recht aus Sicht der Distrikte, Arrondisssements und Mairien fehlt es jedoch weitgehend; der Schwerpunkt lag bislang auf der ‚äußeren‘ Geschichte der Illyrischen Provinzen, auf den politischen Strukturen und Abläufen.29 Hier ist nicht der Ort für eine detaillierte empirische Analyse. Doch seien abschließend zumindest einige Fäden und Verbindungen des steuerpolitischen actor-network aufgegriffen, die den Ausgangspunkt für die skizzierten Problemhorizonte und Perspektiven geliefert haben.

Steuerbelange waren Teil einer ständigen Adressierung durch und Einbeziehung in die staatliche Verwaltung, die sich unentwegt mit neuen Aufgaben und Anforderungen präsent hielt. Unzählige Erhebungen waren durchzuführen und Tabellen auszufüllen, aufwändige Gemeindebudgets zu erstellen. Für alles gab es vorgesehene Fristen und Abgabetermine; der Rhythmus des in Trimester eingeteilten Jahres trieb die Amtsträger – bis in die kommunalen und ehrenamtlichen Bereiche hinein – vor sich her. Deren Überforderung war trotz beziehungsweise gerade wegen des vielfach dokumentierten Diensteifers und des Bemühens, die Aufgaben möglichst ordnungsgemäß zu erfüllen, an der Tagesordnung.

Einen Brennpunkt bildete die Grundsteuer; die dahinter stehende Organisationsstruktur war verzweigt. Die vom zuständigen Perzepteur an die Mairien übersandten Rollen zur Grund- sowie zur Personal- und Gewerbesteuer wurden auf den Kirchplätzen oder auf der Kanzel verlesen und den Steuerpflichtigen übermittelt – zusammen mit der Information, dass sie binnen einer bestimmten Frist um Steuerermäßigung ansuchen konnten. Wiewohl offiziell vorgesehen, war das Weiterleiten entsprechender Suppliken von einer Rechtfertigungsrhetorik und einem Werben um Einsicht und Einhelligkeit begleitet. Beim Maire von Windischmatrei – dem heutigen Matrei in Osttirol – hatten 81 Steuerpflichtige im Jahr 1812 eine solche Bittschrift eingereicht, die dieser an den Intendanten in Villach mit einem Begleitschreiben schickte: Der Herr Intendant sei doch selbst davon überzeugt, „wie unmöglich es den Unterthanen seye, beym gänzlichen Verboth der Viehausfuhr, seines einzigen Activhandelartikels, nach Einführung der Stempl- und Registrirungstaxen nebst der Fortdauer der Leudemien und anderer Gebühren, dem so hohen Preiße des Salzes und Tabacaufschlages, Vervielfältigung der Gemeinde- und anderer Auslagen auch noch die Grund-, Personal und Gewerbesteuer, welche mit dem Erträgniße des Bodens, der Dürftigkeit aller Einwohner, und der gänzlichen Vakanz aller Geschäfte in keinem Verhältniße stehet, an die Staatskaßen abzuführen“.30 Manch anderer Maire und Syndikus berichtete über Zahlungsunfähigkeit wegen Geldmangels.31

Da die Erhebung der Grundlagen zur Bemessung der Grundsteuer sehr aufwändig war, legte die illyrische Finanzverwaltung der Steuerrepartition zunächst den Josephinischen Kataster von 1785 zu Grunde. In der ersten Steuervorschreibung gewährte sie den „Baillages de Lienz et de Sillian“ gegenüber dem „Cercle de Villach“ einen Nachlass unter anderem in Rücksicht auf die großen Verluste im Zuge der Kriegsereignisse des Jahres 1809.32 40.000 Francs mussten die Gerichte Lienz und Sillian entrichten. Die für 1811 veranschlagte Summe belief sich dann auf stolze 123.000 Francs.33 Doch nicht der Kontributions-Direktor Bella in Ljubljana hat die „schröcklich“ erhöhte Summe des Tiroler Steueranteils errechnet und vorgeschrieben, sondern eine hauptsächlich aus Kärntnern zusammengesetzte Kommission in Villach. Diese hatte die Tiroler Delegierten über die konkreten Zahlen bis zum Schluss im Unklaren gelassen und nur mit Prozenten operiert. Zugleich habe der der Kommission vorsitzende Intendant – wie der in dieser Sache hauptsächlich engagierte Lienzer Steuer Receveur und Controleur der direkten Steuern Hueber nicht ohne Sarkasmus berichtete – versichert, „daß die Grundsteuer zwischen Kärnten und Tirol nach einer je möglichen Gleichheit vertheilet werden müßte, weil die Unterthanen von Kärnten und Tirol nun alle gleiche Brüder wären“.34 Die darauf folgenden umtriebigen und weite Kreise ziehenden Bemühungen von Tiroler Seite, diese auch von oberster Stelle als solche anerkannte „Steuerungerechtigkeit“ – unter anderem durch Einrichtung einer „Gleichstellungs-Commission“ – zu beheben, scheiterten. Der Bericht des Tiroler Deputierten Johann Franz Röck über das vernichtende Ergebnis der im Januar 1812 in Villach einberufenen „Central Steuer Commission“ liest sich wie ein Lehrstück der Durchsetzung machtpolitischer Interessen unter Instrumentalisierung demokratischer Mittel.35 Ein Netzwerk von Akteuren, Dokumenten und Interessen im sozialen Raum beginnt sich abzuzeichnen.

Auf diese Weise tut sich auch kein „Abgrund“ mehr auf „zwischen dem Globaleren und dem Lokaleren“36, denn man verfügt über einem Zugriff, der Räume miteinander in Beziehung setzt, und zwar Seite an Seite, der also nicht ein vordefiniertes ‚Oben‘ in Relation zu einem vordefinierten ‚Unten‘ hierarchisch, als unhinterfragte Topographie der Relevanz anordnet, die in der Zuschreibung als Makro und Mikro eine Entsprechung hat. Einmal noch Bruno Latour: „Was zählt, ist die Möglichkeit des Untersuchers, diese Art von ‚netzwerkförmiger‘ Gestalt wo immer möglich zu registrieren, anstatt die Daten in zwei Haufen zu zerschneiden: einen lokalen und einen globalen. Eine Akteur-Netzwerk-Geschichte zu erzählen, heißt, imstande zu sein, diese vielen Verbindungen einzufangen, ohne sie von Anfang an durch eine a priori Entscheidung darüber durcheinanderzubringen, was die ‚wirkliche Größe‘ einer Interaktion oder eines sozialen Aggregats sei“.37 Das Makro beschreibt – in diesem Sinne konsequent zu Ende gedacht – „nicht länger eine umfassendere oder ausgedehntere Stätte […], sondern einen anderen, gleichfalls lokalen, gleichfalls Mikro-Ort, der mit vielen anderen durch irgendein Medium verbunden ist“.38 Größenordnung ist Latours Konzept nach etwas, „das die Akteure durch den Transport bestimmter Spuren in bestimmten Transportmitteln leisten, indem sie sich gegenseitig skalieren, verräumlichen und kontextualisieren“.39 Analog zur Einebnung von Makro und Mikro löst sich damit auch das Globale in seine Bestandteile auf.

Anmerkungen:
1 Mit diesem Begriff charakterisierte Giovanni Levi in seinem Editorial zu dem 1981 erschienenen Themenheft „Villaggi: Studi di antropologia storica“ – „Dörfer: historisch-anthropologische Studien“ – in: Quaderni Storici 16 (1981), S. 7-10, S. 9, das Arbeiten in Dörfern. Unter den zahlreichen historisch-anthropologischen Mikrostudien zum deutschsprachigen Raum sei hier nur auf eine verwiesen, die die Frage von Herrschaftsumsetzung in den Fokus gestellt hat: Michaela Hohkamp, Herrschaft in der Herrschaft. Die vorderösterreichische Obervogtei Triberg von 1737-1780, Göttingen 1998.
2 Bernd Hausberger, Globalgeschichte als Lebensgeschichte, in: Ders. (Hrsg.), Globale Lebensläufe. Menschen als Akteure im weltgeschichtlichen Geschehen, Wien 2006, S. 9-27, S. 9.
3 Vgl. dazu Hans Medick, Quo vadis Historische Anthropologie? Geschichtsforschung zwischen Historischer Kulturwissenschaft und Mikro-Historie, in: Historische Anthropologie 9,1 (2001), S. 78-92, S. 91. Vgl. auch die um Anknüpfungspunkte herum zentrierte Auseinandersetzung von Reinhard Blänkner, Historische Kulturwissenschaften im Zeichen der Globalisierung, in: Historische Anthropologie 16,3 (2008), S. 341-372. Natalie Zemon Davis hat auf ihre Weise einen Brückenschlag unternommen, und zwar ausgehend von der Frage „Can the historian hold onto the subjects of ‚decentered‘ social and cultural history, often local and full of concrete detail, and still address the perspectives of global history?“, die sie über das „local storytelling“ in einem erweiterten geographischen und kulturellen Raum und über „cultural crossing” als globales Programm bejaht. Natalie Zemon Davis, Decentering History: Local Stories and Cultural Crossings in a Global World, in: History and Theory 50,2 (2011), S. 188-202 [dt. in: Historische Anthropologie, 19,1 (2011), S. 144-154].
4 Vgl. dazu auch Francesca Trivellato, Is There a Future for Italian Microhistory in the Age of Global History?, in: California Italian Studies 2,1 (2011), URL: <http://escholarship.org/uc/item/0z94n9hq> (04.06.2012), [ohne Seiten, S. 10]; Frederick Cooper, What is the Concept of Globalisation Good For? An African Historian’s Perspective, in: African Affairs 100 (2001), S. 189-213, S. 211f [dt. in: Sebastian Conrad u.a. (Hrsg.), Globalgeschichte. Theorien, Ansätze, Themen, Frankfurt am Main 2007, S. 131-161]. Er vergleicht die Verkürzungen und Effekte der Modernisierungstheorie mit dem, was nunmehr unter dem Label Globalisierung suggeriert wird, in Bezug auf umfassende Prozesse. Ebd., S. 196f, S. 212.
5 Vgl. dazu die Kritik aus mikrohistorischer Sicht von Trivellato, Is There a Future for Italian Microhistory; aus afrikahistorischer Sicht von Cooper, What is the Concept of Globalization, – aus einer kritischen Position gegenüber der Globalgeschichte heraus geht es ihm vor allem um die Frage, wie man über afrikanische Geschichte denken kann, „in ways that emphasize spatial connections but do not assume the ‚global‘“ – ; sowie aus globalgeschichtlicher Sicht von Hausberger, Globalgeschichte, S. 9-11, der für eine quellennahe Globalgeschichte plädiert und zum Schluss kommst: „Microhistorische Methoden und Globalgeschichte stehen sich damit näher, als man geglaubt hätte.“ Ebd., S. 10.
6 Vgl. dazu die Arbeiten von Angelo Torre, insbesondere sein zuletzt erschienenes Buch Luoghi. La Produzione di località in età moderna e contemporanea, Roma 2011.
7 Vgl. dazu auch Cooper, What is the Concept of Globalization, S. 192.
8 Vgl. dazu den Abschnitt „Mikro- versus Makroperspektive und ‚les jeux d’échelles‘“ von Jakob Tanner, Historische Anthropologie zur Einführung, Hamburg 2004, S. 110-118.
9 Das Konzept des sozialen Raums ist angelehnt an die mit dem Fokus auf Kommunikation entworfene Theorie von Rudolf Schlögl, allerdings explizit um Beziehungen und Interaktionen erweitert gedacht. Rudolf Schlögl, Kommunikation und Vergesellschaftung unter Anwesenden. Formen des Sozialen und ihre Transformation in der Frühen Neuzeit, in: Geschichte und Gesellschaft 34,2 (2008), S. 155-224.
10 Cooper, What is the Concept of Globalization. So hat Rebekka Habermas unlängst aufgezeigt, auf welche Weise Kolonialskandale zur Durchsetzung innenpolitischer Ziele im Deutschen Kaiserreich dienlich sein konnten. Rebekka Habermas, Der Kolonialskandal Atakpame – eine Mikrogeschichte des Globalen, in: Historische Anthropologie 17,3 (2009), S. 297-319.
11 Trivellato, Is There a Future for Italian Microhistory, [ohne Seiten, S. 15].
12 Der Begriff Aktanten bringt die von Objekten ausgehende Wirkmacht ins Spiel und bezeichnet das Zusammenwirken von menschlichen Akteur/innen und Dingen in Netzwerken an Handlungszusammenhängen.
13 Bruno Latour, Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Einführung in Akteur-Netzwerk-Theorie, Frankfurt am Main 2010, S. 299.
14 Stefan Zweig, Joseph Fouché. Bildnis eines politischen Menschen, 2. Auflage, Frankfurt am Main 1982 [1. Auflage 1929], S. 212. Das von Zweig gezeichnete Bild dieses Territoriums findet sich auch in historiographischen Einschätzungen wieder: Reinhard Stauber nennt es einen „Kunststaat“, Sergij Vilfan ein „Konglomerat vollkommen verschiedener Traditionen und entsprechend disparater Kulturregionen“, Frank J. Bundy und Alexander Grab sprechen von einer „artificial creation“. Reinhard Stauber, Politische und soziale Integration in „Illyrien“ in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in: Marco Bellabarba u.a. (Hrsg.), Eliten in Tirol zwischen Ancien Régime und Vormärz. / Le Èlite in Tirolo tra Antico Regime e Vormärz. Akten der internationalen Tagung vom 15. bis 18. Oktober 2008 an der Freien Universität Bozen, Innsbruck 2010, S. 61-82, S. 62; Sergij Vilfan, Von den französischen Illyrischen Provinzen zum österreichischen Königreich Illyrien, in: Christof Dipper u.a. (Hrsg.), Napoleonische Herrschaft in Deutschland und Italien – Verwaltung und Justiz, Berlin 1995, S. 93-118, S. 96; Frank J. Bundy, The Administration of the Illyrian Provinces of the French Empire 1809–1813, New York 1987, S. 3, 35; Alexander Grab, Napoleon and the Transformation of Europe, Basingstoke 2003, S. 188.
15 Napoleon hatte im Juli 1809 in der Schlacht bei Wagram gesiegt, worauf ein Waffenstillstand gefolgt war. Für einen Überblick über die Ereignisse jener Jahre vgl. Michael Erbe, Revolutionäre Erschütterung und erneuertes Gleichgewicht. Internationale Beziehungen 1785-1830, Paderborn 2004, S. 317-342; Owen Connelly, The Wars of the French Revolution and Napoleon, 1792-1815, London 2006.
16 Giovanni Levi, Un Problema di scala, in: Sergio Bologna (Hrsg.), Dieci interventi sulla storia sociale, Torino 1981, S. 75-82, v.a. S. 76.
17 Dies dazustellen, ist Aufgabe eines Beitrages, der im Kontext des Buchprojekts „Verwaltungseliten in Tirol / Vorarlberg und Österreich. Umbau der politischen Ordnung mithilfe der Verwaltung 1780-1835“, herausgegeben von Brigitte Mazohl, Marco Bellabarba, Michael Kasper und Ellinor Forster, derzeit in Vorbereitung ist.
18 Die Festlegung der Grenzen der Aufteilung Tirols auf Bayern, das Königreich Italien und die Illyrischen Provinzen erfolgte im Juni desselben Jahres. Vgl. Georg Mühlberger, Absolutismus und Freiheitskämpfe (1665-1814), in: Josef Fontana u.a. (Hrsg.), Geschichte des Landes Tirol, Bd. 2: Die Zeit von 1490 bis 1848, 2. Auflage, Bozen 1998, S. 290-579, 537; Ferdinand Hirn, Geschichte Tirols von 1809-1814. Mit einem Ausblick auf die Organisation des Landes und den großen Verfassungskampf, Innsbruck 1913, S. 85, 313; Reinhard Stauber, Der Zentralstaat an seinen Grenzen. Administrative Integration, Herrschaftswechsel und politische Kultur im südlichen Alpenraum 1750-1820, Göttingen 2001, S. 367, 374.
19 Vgl. Christine Tropper, Geschichte der französischen Verwaltung in Österreich, in: Josip Kolanivic / Janez Šumrada (Hrsg.), Napoléon et son Administration en Adriatique orientale et dans les Alpes de l’Est 1806-1814. Guide des sources, Zagreb 2005, S. 627-631.
20 Vgl. Grab, Napoleon, S. 191f.
21 Vgl. zu dieser Kritik Matt Vester, Regionalism and Fiscal Policy in the Southern Savoyard Lands, 1550-1580, in: Quaderni storici 139 (2012), im Erscheinen. Dies ist ein Heft zum Themenschwerpunkt „Institutionen“, in dem es genau darum geht, wie über Institutionen – Gerichtszuständigkeiten, Rechtsprechung, Steuern etc. – Räume hergestellt werden. Bei institutionellen Mechanismen anzusetzen, dafür plädiert auch Cooper, What is the Concept of Globlization, S. 195, und er schließt: Die Metapher „global“ sei kein geeigneter Weg, um damit zu beginnen.
22 Grundlegend dazu Bundy, The Adminstration, insbesondere S. 6-81.
23 Vgl. dazu August Dimitz, Geschichte Krains von der ältesten Zeit bis auf das Jahr 1813. Mit besonderer Berücksichtigung der Kulturentwicklung, Bd. 4: Vom Regierungsantritt Leopold I. (1657) bis auf das Ende der französischen Herrschaft in Illyrien (1813), Laibach 1876, S. 304f.
24 Vgl. dazu Janez Šumrada, Statut juridique et organisation administrative des Provinces illyriennes, in: Kolanivic / Šumrada, Napoléon et son Administration, S. 21-41, 34-38. Erschienen ist das Dekret im Bulletin des lois, Nr. 369, veröffentlicht wurde es auch im Moniteur vom 12. Mai 1811 und in der Klagenfurter Zeitung vom 26. Mai 1811.
25 Vgl. Vilfan, Von den französischen Illyrischen Provinzen, S. 100-102.
26 Als Ursachen dafür werden die Heterogenität des Gebiets und die kurze Dauer der Illyrischen Provinzen angesehen, vor allem aber auch die Umstände, dass lokale soziokulturelle Kontexte nicht berücksichtigt worden seien, dass es insgesamt zu wenig qualifiziertes Personal gegeben habe, dass lokale Funktionsträger nicht Französisch gekonnt hätten und ähnliches mehr.
27 Elfriede Holeczek, Die Verfassung und Verwaltung Oberkärntens im Vormärz (1809-1848), Wien 1966, S. 2: „Bei der Wiedereinführung der österreichischen Verwaltung konnte sich die Regierung den von den Franzosen in Illyrien eingeführten fortschrittlichen Neuerungen nicht verschließen und so ergab es sich, daß die verhältnismäßig kurze Zugehörigkeit Oberkärntens zu französisch Illyrien ihre Spuren auf lange Zeit im Lande hinterlassen und der nachfolgenden österreichischen Verwaltung eine besondere Prägung gegeben hat.“
28 Dieter Neumann, Der Villacher Kreis in französisch-illyrischer Zeit, in: Claudia Fräss-Ehrfeld (Hrsg.), Napoleon und seine Zeit. Kärnten – Innerösterreich – Illyrien, Klagenfurt 2009, S. 199-208, 205.
29 Dies konstatierte bereits Bundy in seiner 1987 erschienenen Dissertation (Bundy, The Adminstration (S. 6f), ein Befund, der nach wie vor gilt. Vgl. auch Šumrada, Statut juridique, S. 26.
30 Einreichung von Suppliken durch den Maire von Windischmatrei am 22. Juli 1812, Tiroler Landesarchiv (TLA) Innsbruck, Landgericht (LG) Lienz, Fasz. 72, 1812, Illyrische Provinzen (Normalien), Nr. 306.
31 Zeigten die jeweils übergeordneten Stellen in den meisten Fällen angesichts von Versäumnissen und Verzögerungen in der Regel Verständnis und war der Tenor der Kommunikation durchwegs freundlich, so gab es im Verschuldungsfall, wenn es zur Exekution kam, keinerlei Pardon. Zu der sich oft über einen längeren Zeitraum hinziehenden Zwangsvollstreckung wurde ein „Executions Mann“, ein Garnisaire, auf Kosten der ohnehin ökonomisch ruinierten Schuldner in deren Haus geschickt – Taggeld sowie die Unterbringung mitsamt Pferd beim lokalen Wirt waren zu bezahlen – und alles, was sich verkaufen ließ, zur Schuldentilgung verkauft.
32 Schreiben vom 18. September 1810 bezüglich der Steuerrepartition, TLA Innsbruck, LG Lienz, Fasz. 72, 1812, Illyrische Provinzen (Normalien), Akt „Contributions Réclamations“.
33 Schreiben vom Domaenen Receveur Hueber vom 16. Okt. 1811 an den Direktor der direkten Steuern Bella in Ljubljana, TLA Innsbruck, LG Lienz, Fasz. 72, 1812, Illyrische Provinzen (Normalien), Akt „Contributions Réclamations“.
34 Schreiben des Steuer Receveur Hueber vom 16. Jan. 1812 mit einem „rapport“ über die Sitzung vom 12. Juni 1811 in Villach zum Ablauf des „vorgegangenen Steuer repartitons Geschäftes“, TLA Innsbruck, LG Lienz, Fasz. 72, 1812, Illyrische Provinzen (Normalien), Akt „Contributions Réclamations“, Hervorhebung im Original unterstrichen.
35 Abschrift der Relation des Deputierten Johann Franz Röck „über das mir übertragene Geschäft“ vom 9. Jan. 1812, TLA Innsbruck, LG Lienz, Fasz. 72, 1812, Illyrische Provinzen (Normalien), Akt „Contributions Réclamations“.
36 Latour, Eine neue Soziologie, S. 300.
37 Ebd., S. 307.
38 Ebd., S. 304.
39 Ebd., S. 317.

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21.06.2012
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