K.-H. Ziegler: Völkerrechtsgeschichte

Title
Völkerrechtsgeschichte. Ein Studienbuch


Author(s)
Ziegler, Karl-Heinz
Series
Kurzlehrbücher für das juristische Studium
Published
München 2007: C.H. Beck Verlag
Extent
267 S.
Price
€ 29,50
Rezensiert für 'Connections' und H-Soz-Kult von:
Stefan Troebst, Global and European Studies Institute, Universität Leipzig

Das Ende weltpolitischer Bipolarität 1989/91 hat zu einer Vereinheitlichung, Konsolidierung und damit zu einer neuerlichen Stärkung des Völkerrechts geführt: Der temporäre Versuch der versunkenen Hegemonialmacht Sowjetunion, ein „sozialistisches Völkerrecht“ zu begründen und die Welt bzw. zumindest die nördliche Hemisphäre auch in völkerrechtlicher Hinsicht zu teilen, war damit endgültig gescheitert. Zugleich bewirkten die im Zuge globaler politischer Neuordnung auftretenden Konflikte im östlichen Europa, in Afrika und in Asien, aber auch Klimawandel, internationaler Terrorismus und Auftreten neuer Gattungen völkerrechtlicher Akteure eine globalisierungsbedingte schubartige Weiterentwicklung des Völkerrechts. Wenn Martti Koskenniemi in seinem Klassiker The Gentle Civilizer of Nations die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert als Höhepunkt, den Kalten Krieg hingegen als Tiefpunkt völkerrechtlicher Entwicklung charakterisiert 1, so steigt die Kurve seit 1990 wieder deutlich an. Besonders augenfällig wurde dies im Jahr 2008: Die Gründung der Republik Kosova als siebenter Nachfolgestaat der 1991 zerfallenen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien hat Fragen von Sezession, Staatensukzession und -anerkennung neu aufgeworfen; der Kurzkrieg zwischen zwei Nachfolgestaaten der Sowjetunion, nämlich der Rußländischen Föderation und der Republik Georgien, hat das Selbstbestimmungsrechts der Völker, aber auch das Recht von Staaten, eigene Staatsangehörige außerhalb des Staatsterritoriums zu schützen, erneut aufs Tapet gebracht; und die durch den Tropensturm Nargis bewirkte Überschwemmungskatastrophe in Myanmar löste eine internationale Diskussion darüber aus, ob ein diktatorisches Regime der Staatengemeinschaft humanitäre Hilfe an seine notleidende Bevölkerung untersagen dürfe oder ob eine solche in Gestalt von Nothilfe mittels humanitärer Intervention erzwungen werden könne. Die im Zuge der Kriege der 1990er Jahre in Bosnien, Ruanda und Kosovo entwickelte und das Völkerrecht beträchtlich modernisierende Denkfigur einer Responsibility to protect (Staatenverantwortung) dadurch deutlichen Auftrieb erhalten.

Zur Einschätzung der Dynamik der Völkerrechtsentwicklung überaus hilfreich ist das anzuzeigende handliche Studienbuch zur Völkerrechtsgeschichte vom alten Ägypten bis ins 21. Jahrhundert aus der Feder des Hamburger Völkerrechtlers Karl-Heinz Ziegler. Primär für Studierende der Rechtswissenschaft verfasst, leistet es auch anderen geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, zuvörderst Geschichte und Politikwissenschaft, gute Dienste. Dies nicht zuletzt deswegen, weil es seine Materie didaktisch gut aufbereitet, sie stringent gliedert sowie die internationale Fachliteratur gründlich erschließt. Die bibliographischen Angaben sind dabei den zwölf Kapiteln jeweils vorangestellt, Verweise auf Quellen und Literatur innerhalb des Textes in Klammern gesetzt. Eine Zeittafel, Orts- und Staaten-, Personen- sowie Sachregister erhöhen die Benutzbarkeit.

Was die Periodisierung seiner Materie betrifft, übernimmt Karl-Heinz Ziegler vom Mittelalter an das Gliederungsschema, das Wilhelm G. Grewe in seinem 1944 abgeschlossenen, aber erst vierzig Jahre später veröffentlichtem Standardwerk Epochen der Völkerrechtsgeschichte entwickelt hat: Dem „Spanischen Zeitalter (1500-1648)“, dem „Französischen Zeitalter (1648-1815)“ und dem „Englischen Zeitalter (1815-1914)“ folgt die „Epoche der beiden Weltkriege (1914-1945)“ sowie ein „Amerikanisch-Sowjetisches Zeitalter (1945-1991)“. 2 Vorgeschaltet sind Kapitel über die „Vorklassische Antike“, die „Altgriechisch-persische Zeit“, die „Römisch-hellenistische Zeit“, die „Übergangszeit zwischen Antike und Mittelalter (400-800 n. Chr.)“, das „Frühe und hohe Mittelalter (800-1300)“ sowie das „Spätmittelalter (1300-1500)“, und nachgestellt ist ein Kapitel zum „Zeitalter der globalen Staatenwelt (seit 1991)“.

Bemerkenswert an Zieglers Darstellung ist die breite Einbeziehung der außereuropäischen und insonderheit der islamischen Welt – mit einem Schwerpunkt auf Eurasien, hier vor allem dem Osmanischen Reich und dem Rußländischen Imperium. In sämtlichen Kapiteln werden systematisch die Bereiche internationale Beziehungen, Völkerrechtsordnung bzw. -gemeinschaft sowie Völkerrechtstheorie und -wissenschaft behandelt. Auch und gerade was die geschichtswissenschaftliche Fachliteratur betrifft, ist der Autor auf der Höhe der Zeit. Lediglich Ingo Huecks prägnant-kritischer Abriß zur völkerrechtshistorischen Forschung aus dem Jahr 2000 fehlt. 3 Dies ist insofern bedauerlich, als Hueck die Völkerrechtsgeschichte zumindest hierzulande in einer Krise wähnt, da ihr zum einen die rechtswissenschaftlichen Teilgebiete der Rechtsgeschichte und Völkerrechtswissenschaft die gebührende Aufmerksamkeit verweigern, während zum anderen die geschichtswissenschaftliche und politologisch-historische Befassung mit dem Völkerrecht aus seiner Sicht in der Regel zu wenig an juristischen Fragestellungen ausgerichtet und ihm zufolge kaum innovativ ist. Unter den von Hueck angeführten wenigen Ausnahmen figuriert, kaum überraschend, Karl-Heinz Ziegler mit seinem Forschungsschwerpunkt auf der klassischen Antike an vorderster Stelle.

Als Historiker stellen sich einem bei der primär von Juristen betriebenen Völkerrechtsgeschichte zwei prinzipielle Probleme, nämlich einerseits dasjenige der mitunter unzureichenden Kontextualisierung mit der Staatensystemgeschichte, andererseits das der Kausalität bzw. genauer: der unvermittelten Kausalität. Völkerrechtliche Traditionen und Entwicklungen werden nicht selten als System mit eigener Dynamik gesetzt, und das, obwohl gerade dieses Rechtsgebiet wie kaum ein anderes gewohnheitsrechtlich geprägt ist. Völkerrecht, so könnte man zugespitzt formulieren, ist der Erinnerungsspeicher einer Konfliktgeschichte langer Dauer. Dies wird zwar zum Teil durch die besagte Kausalität zwischen Konflikten einerseits und der durch diese bewirkte Fortentwicklung des Völkerrechts aufgehoben, doch wird dabei häufig allzu schematisch argumentiert. Denn völkerrechtliche Innovationen gehen mitnichten ausschließlich mittels konfliktbeendender internationaler Verträge oder Rechtssprechung vonstatten, sondern ebenso häufig aufgrund von ethisch-moralischen Grundsatzdebatten in nationalen wie internationalen Öffentlichkeiten. Und erst in einem zweiten Schritt schlagen sie sich in neuen völkerrechtlichen Normen nieder. Ein augenfälliges Beispiel ist der Wertigkeitszuwachs der Menschenrechte gegenüber dem staatlichen Souveränitätsprinzip – siehe exemplarisch Kosovo, Myanmar oder die genannte Responsibilty to protect.

Dennoch ist dem Autor zuzustimmen, wenn er im letzten Satz des Buches konstatiert, „[u]nser heutiges Weltvölkerrecht, dessen Wurzeln in die vorklassische und klassische Antike zurückreichen, ist auch eine Kulturschöpfung, die wir ebenfalls als ‚gemeinsames Erbe der Menschheit’ bezeichnen dürfen.“ (S. 243) Zwar hat ein anderer deutscher Völkerrechtler, nämlich Carl Schmitt, gemutmaßt, „Wer ‚Menschheit’ sagt, will betrügen“, doch zeigen gerade Zieglers an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig lassende Ausführungen zu Schmitt, dass dieser „Kronjurist des Dritten Reiches“ samt seiner „Völkerrechtlichen Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte“ – so der Titel einer Schmittschen Broschüre aus dem Jahr 1939 – als Diskussionspartner in Sachen Völkerrecht nachhaltig disqualifiziert ist.

Karl-Heinz Zieglers elegant geschriebenes Buch bietet einen exzellenten Einstieg in die juristische Teildisziplin der Völkerrechtsgeschichte und ist daher nicht zuletzt für Historiker eine gewinnbringende Lektüre.

Anmerkungen:
1 Martti Koskenniemi, The Gentle Civilizer of Nations. The Rise and Fall of International Law 1870-1960, Cambridge 2001.
2 Wilhelm G. Grewe, Epochen der Völkerrechtsgeschichte, Baden-Baden 1984 (2. Aufl. 1988); siehe auch Heinhard Steiger, Völkerrecht, in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 7, Stuttgart 1992, S. 97-140.
3 Ingo J. Hueck, Völkerrechtsgeschichte. Hauptrichtungen, Tendenzen, Perspektiven, in: Wilfried Loth, Jürgen Osterhammel (Hrsg.): Internationale Geschichte. Themen – Ergebnisse – Aussichten, München 2000, S. 267-285.

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15.01.2010
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Diese Rezension entstand im Rahmen des Fachforums 'Connections'. http://www.connections.clio-online.net/
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