M. Gemählich: Frankreich und der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46

Cover
Title
Frankreich und der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46.


Author(s)
Gemählich, Matthias
Series
Transformationen - Differenzierungen - Perspektiven
Published
Berlin 2019: Peter Lang
Extent
356 S.
Price
€ 77,95
Reviewed for Connections. A Journal for Historians and Area Specialists by
Philipp Glahé, Universität Heidelberg/ Centre Georg Simmel, École des Hautes Études en Sciences Sociales Paris

„Der Prozess ist im Wesentlichen eine amerikanische Angelegenheit. […] Die Briten haben in merklichem Umfang mitgearbeitet. Der Beitrag der Russen und Franzosen erscheint unwichtig“, schrieb der Prozessbeobachter Raymond Cartier im November 1945 in seinen offiziellen Bericht an die französische Militärverwaltungsbehörde. (S. 105) Damit brachte der Journalist und Soldat die seinerzeitige Wahrnehmung der Rolle Frankreichs am Internationalen Militärtribunal (IMT) auf den Punkt. Viel geändert hat sich an dieser Sicht der Dinge seitdem nicht mehr. Auch der Forschung galt Frankreichs Beitrag am IMT bislang als so unwichtig, dass eine wissenschaftliche Auseinandersetzung wenig lohnenswert erschien. 1 Angesichts der in den letzten 75 Jahren erschienenen Überfülle an Literatur wirkte das Forschungsfeld der breiteren politischen, juristischen und historischen Hintergründe zum IMT überdies hinlänglich erschlossen. Auch in Anbetracht aktueller Forschungstrends, die weniger die politische Geschichte des IMT, als vielmehr bestimmte Akteure oder ideengeschichtliche Aspekte in den Fokus rücken 2, mutet Gemählichs Titel etwas aus der Zeit gefallen an. Er klingt ganz nach einem Rundumschlag klassischer Manier, von dem man sich fragt: Braucht man das heute noch? Die Antwort lautet: Ja. Gemählich deckt nämlich einen erstaunlich großen blinden Fleck in der Nürnberg-Historiographie auf, in gewisser Weise legt er den Finger in eine der tiefsten Wunden französischer Geschichts-Befindlichkeit. Denn auf den ersten Blick gab Frankreich weder beim Zustandekommen des IMT noch während des Prozesses selbst eine sonderlich gute Figur ab. Das bestätigt sich auch auf den zweiten Blick, den Gemählich mit seiner Studie unternimmt. Anders jedoch als die französische Wissenschaft, die sich für diesen Befund zu sehr zu genieren scheint, um der Sache auf den Grund zu gehen, füllt der Autor die langjährig ignorierte Forschungslücke. Er legt eine differenzierte Analyse des französischen Beitrags am IMT vor und setzt damit zugleich einen Kontrapunkt gegen die vorherrschende amerikozentrische Nürnberg-Forschung.

Gleich zu Beginn von Gemählichs Arbeit wird deutlich, dass die französische Regierung dem Unterfangen eines internationalen Kriegsverbrecher-Tribunals erstaunlich desinteressiert gegenüberstand. Der Autor entfaltet eine lange Chronik verpasster Chancen, Missverständnisse und Fehlbewertungen. Obgleich die Erhebung des kriegszerrütteten Landes zur „Siegermacht“ durch die anderen alliierten Staaten bestens in de Gaulles politisches Programm der „reconquête du rang“ passte, war man in Frankreich so kurz nach dem Krieg vor allem mit sich selbst beschäftigt; das IMT rangierte lange „unter ferner liefen“. Dies führte dazu, dass die französische Regierung ihren ohnehin schwachen Stand gegenüber den Briten und Amerikanern dadurch weiter schwächte, indem nur nachrangige Vertreter mit geringem Handlungsspielraum zu den entscheidenden Vorverhandlungen entsandt wurden. Auf die Anklageschrift übte Frankreich somit fast keinen Einfluss aus. Auch in Nürnberg selbst machten die Franzosen keinen guten Eindruck. Der Chefankläger François de Menthon war hauptsächlich mit dem Wahlkampf zur französischen Nationalversammlung befasst – er kam nicht einmal zur Prozesseröffnung und sprach nur ein einziges Mal selbst vor dem IMT. Zudem waren Frankreichs Finanzen im Winter 1945 derart klamm, dass die Gehälter für die eigene Delegation wochenlang nicht überwiesen wurden. Es kam gar zu Streiks, die der französische Delegationschef Auguste Champetier de Ribes dadurch löste, dass er die fälligen Lohnzahlungen aus eigener Tasche vorstreckte. Doch damit nicht genug. Auch in der französischen Öffentlichkeit kam das IMT nicht gut an. Als „Schande von Nürnberg“ (S. 288) wurde der Nürnberger Richterspruch letztlich von der Presse aufgenommen. Die Bevölkerung war enttäuscht über das in ihren Augen viel zu milde Urteil. Man hatte fest damit gerechnet, dass sämtliche Angeklagten zum Tode verurteilt werden würden und nicht nur knapp die Hälfte. Besonders im Fokus der Kritik: Henri Donnedieu de Vabres. Der französische Richter war unter seinen alliierten Kollegen nicht nur derjenige gewesen, der sich im Verfahren selbst am wenigsten gemeldet, sondern der auch noch die mildesten Urteile gesprochen hatte. Alles in allem kein Ruhmesblatt für die Grande Nation.

Doch ist der französische Beitrag am IMT deshalb als Geschichte eines schambehafteten Scheiterns zu bewerten? Gemählich jedenfalls bescheidet sich nicht mit der Konstatierung jener „unrühmlichen“ Umstände. Er ordnet Frankreichs Kriegsverbrecher-Politik in einen gesamthistorischen Kontext ein. Er zeigt auf, dass Frankreich Ende 1945 noch sehr vom Krieg, der deutschen Besatzung und deren wirtschaftlichen wie sozialen Folgen gezeichnet war, vielmehr als die USA oder Großbritannien, die das IMT von einer ganz anderen politischen und ökonomischen Grundlage angingen. Gemählich weist darüber hinaus aber auch auf die bislang kaum wahrgenommenen Spielräume der Einflussnahme der französischen Delegation auf das IMT hin. Demnach ordneten sich die Franzosen den Angelsachsen weniger unter, als man dies annehmen könnte, sondern verfochten energisch eigene Standpunkte, wenngleich oft spät. So beharrte Frankreich auf der deutschen Kollektivschuld, wohingegen die anderen Alliierten stets eine kleine Gruppe von Verschwörern um Adolf Hitler als die eigentlich Schuldigen ansahen und das deutsche Volk als von diesen verführt. Auch juristisch argumentierten die Franzosen, denen das angelsächsische Recht fremd war, konservativer. Sie pochten rechtspositivistisch auf bereits bestehende völkerrechtliche Verträge wie den Briand-Kellogg-Pakt als Grundlage für eine Verurteilung der Führungselite des Dritten Reiches. Ein interessantes Alleinstellungsmerkmal war ferner, dass die Franzosen – wohl vor dem Hintergrund der eigenen Besatzungserfahrung – im IMT das Leid der NS-Opfer in den Vordergrund stellten, anstatt sich vorwiegend auf die Täter zu fokussieren.

Spannend wird es vor allem bei der Nachgeschichte Nürnbergs. Gemählich zeigt auf, dass die Franzosen nun sehr viel offensiver, aber auch widersprüchlicher agierten. Erstaunlicherweise forderte Frankreich nun als einzige Siegermacht ein zweites Internationales Militärtribunal, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Stattdessen führten die Alliierten eigenständige Prozesse in den jeweiligen Besatzungszonen durch. Doch nur Frankreich war streng um einen internationalen Charakter seiner Verfahren vor dem Tribunal général in Rastatt bemüht, sodass – wie in Nürnberg – Juristen verschiedenster Staaten daran teilnahmen. So progressiv und engagiert die Franzosen plötzlich in Deutschland richteten, so wenig war vom „Geist Nürnbergs“ bei den Verfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher in Frankreich selbst zu spüren. Hier wurden teils rechtstaatlich problematische Grundlagen geschaffen oder das bestehende nationale Strafrecht herangezogen. Dieses erwies sich jedoch als kaum geeignet, die begangenen Verbrechen angemessen zu ahnden. Zugleich musste sich Frankreich mit der Aufarbeitung der Kollaboration seiner eigenen Vergangenheit stellen – eine schwierige Gemengelage, die mehr Fragen und Forschungsperspektiven aufwirft, als Gemählichs Studie sie beantworten könnte.

Matthias Gemählich gelingt mit seinem Werk ein vielschichtiges Portrait Frankreichs und seiner Rolle am IMT. Anhand einer ausführlichen zeithistorischen Kontextualisierung, durch Einblicke in den Alltag, die Arbeitsbedingungen und die personelle Zusammensetzung der französischen Delegation in Nürnberg schafft der Autor ein fundiertes Verständnis für die schwierigen Rahmenbedingungen, in denen Frankreich sich am IMT beteiligte. Auch wenn dies in Teilen mit einigen Längen in der Darstellung einhergeht (insbesondere bei der recht enumerativen Abhandlung der Besetzung von Anklage und Gericht), differenziert Gemählich die bislang vorherrschende Wahrnehmung des französischen Beitrags am IMT beträchtlich. Das vielleicht wesentlichste Verdienst seiner Arbeit dürfte jedoch darin bestehen, Frankreich auf die Agenda der Nürnberg-Forschung zurückgeholt zu haben.

Anmerkungen
1 Eine der wenigen Ausnahmen: Antonin Tisseron, La France et le procès de Nuremberg. Inventer le droit international, Paris 2014.
2 Hubert Seliger, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse, Baden-Baden 2016, Guillaume Mouralis, Le moment Nuremberg. Le procès international, les lawyers et la question raciale, Paris 2019; Kerstin von Lingen, „Crimes against Humanity“. Eine Ideengeschichte der Zivilisierung von Kriegsgewalt 1864–1945, Paderborn 2018.

Editors Information
Published on
15.05.2021
Contributor
Classification
Temporal Classification
Regional Classification
Book Services
Contents and Reviews
Availability
Additional Informations
Language of publication
Country
Language of review