Ein Skandal markiert nur scheinbar das bloß Außergewöhnliche und nicht Einzuordnende in der Geschichte. Tatsächlich lassen Skandale beziehungsweise die um sie herum angeordneten Debatten immer auch Rückschlüsse über Normen des Alltäglichen zu, die dabei zur Disposition stehen. Die Historikerin Rebekka Habermas widmet sich in der Monographie „Skandal in Togo“ genau aus diesem Grund einem Kolonialskandal, weil sie etwas über koloniale Normalität und deren Mechanismen des Ent- und Verhüllens in Erfahrung bringen will. Dabei gehörten Kolonialskandale gewissermaßen selbst zur Normalität des deutschen Kolonialismus, da der von Habermas untersuchte „Atakpame-Skandal“ von Togo in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts im Deutschen Reich eben nur einer unter vielen Skandalen rund um Gewalttätigkeit, Despotismus und sexuelle Praktiken von Kolonialbeamten war. Konkret geht es beim „Atakpame-Skandal“ um ein ganzes Konglomerat von Anschuldigungen, Petitionen und Anklagen, die sich gegen den jungen Bezirksleiter von Atakpame, Georg (genannt „Geo“) Schmidt, richteten.
Der mikrogeschichtliche Zugang der Autorin erlaubt es ihr geradezu mustergültig, die großen (auch globalen) Themen, Verflechtungen und Spannungen der Kolonialgeschichte zu streifen. Die Geschichte des Skandals, dessen Bestandteile, Episoden und ein Tableau von Akteur/innen bieten jeweils Anlässe für Referenzen auf Großthemen des deutschen Kolonialismus. Daher kann das Werk durchaus als Einführung in die deutsche Kolonialgeschichte Verwendung finden, da es Grundsätzliches erklärt und verschiedene historische Forschungsfelder dazu anführt, dabei jedoch narratorisch – im Gegenteil zu üblichen Einführungen – nahe an einem dichten und durchweg aussagekräftigen Fallbeispiel gestrickt ist. Dadurch lassen sich an einem vielschichtigen Diskurs die bedeutenden Aspekte kolonialer Herrschaft und Kultur durchdeklinieren. Die Analyse ist nicht chronologisch aufgebaut, sondern widmet sich zunächst den politischen Debatten im Berliner Reichstag und erst später den Ereignissen in Togo. Dadurch werden grundlegende biographische Informationen zu den Hauptakteuren des Skandals allerdings erst im Hauptkapitel bereitgestellt (S. 151ff.).1 Das führt beim Lesen dazu, dass der – wie Habermas darlegt – eher durchschnittliche als außergewöhnliche Beamte Schmidt lange als Mysterium des Skandals erscheint.
Nachdem katholische Missionare über die (sexuelle) Gewalt der Kolonialbeamten in Togo publizierten, debattierten Befürworter und Gegner unter den deutschen Politikern den Kolonialskandal im Reichstag. Rasch diskutierten diese dann genuin deutsche Dreh- und Angelpunkte des politischen Diskurses: Wie stand man zur sexuellen Gewalt und zum Geschlechtsverkehr zwischen Deutschen und Afrikaner/innen? Wie stellte man sich das Verhältnis von Kolonialstaat und Missionen wenige Jahre nach dem Kulturkampf vor? Im zweiten Kapitel nimmt Habermas dann den konkreten Gerichtsfall zum sexuellen Missbrauch der minderjährigen Togoleserin Adjaro Nyakuda durch Geo Schmidt zum Ausgangspunkt für Erläuterungen über koloniale Konzepte von Rassenhygiene, bürgerlicher Ehe, Polygamie sowie afrikanischer und kolonialer Formen des Konkubinentums. Habermas seziert den Diskurs um allgemeine koloniale Geschlechterordnungen daraufhin in Bezug auf verschiedene Missionen, die deutsche Gesellschaft sowie die Medizin und fasst Erkenntnisse über polygame Strukturen togolesischer Gesellschaftsgruppen recht knapp zusammen. An dieser Stelle wäre es denkbar gewesen, über die Kontrastierung zweier Normgefüge hinaus auch die rasante Veränderung lokaler und regionaler Geschlechterverhältnisse durch koloniale und missionarische Präsenz zu behandeln. So ist im Fall von Nyakuda offen, wie ihre einflussreiche Familie sich zur Einquartierung und sexuellen Ausbeutung des Mädchens stellte bzw. ob sie eher in einem nicht-verwandtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu „ihrer“ Familie stand, für die die sexuelle Integrität von Nyakuda daher möglicherweise keine gewichtige Rolle spielte.2
Sodann kommt Habermas auf den kolonialen Rechtspluralismus in Atakpame sowie in den deutschen (und anderen) Kolonien zu sprechen. Rechtssicherheit herrschte in der Kleinstadt Atakpame nicht, stattdessen traten die miteinander bekannten und auch befreundeten Kolonialbeamten wechselnd in sich exkludierenden Funktionen auf: als Zeugen, Anwälte, Gutachter oder Richter. So überrascht es nicht, dass ein Kolonialveterinär ohne Skrupel als medizinischer Gutachter ernannt wurde, der Nyakuda untersuchte. Ebenso wenig verwundert es, dass Schmidt trotz enorm belastender Beweislage freigesprochen wurde. Habermas bezeichnet ein solch improvisiertes Verfahren daher völlig zu Recht als eine bloße Inszenierung von Rechtstaatlichkeit. Eine intensivere Behandlung der Zeugenaussagen der Gerichtsakten besäße hier sicherlich noch das Potential, in Kombination mit einer Analyse lokaler Rechtspraktiken und lokaler Annahmen über koloniale Gerichtsprozesse das Vorgehen afrikanischer Zeug/innen vor Gericht weiter zu erhellen (etwa über das „Palaver“, S. 100, oder Sexualität, S. 105).
Das Kapitel zur Rolle der Zwangsarbeit für den Skandal greift dann eine andere Episode auf: Ein Chief Kukowina reichte eine Petition gegen die durch Schmidt eingeforderte Zwangsarbeit ein, wurde daraufhin verhaftet und starb kurz nach seiner Entlassung – möglicherweise an den Folgen der Haftbedingungen. Auf diese Schilderung folgen detaillierte Ausführungen von Habermas zum Konzept der „Erziehung durch Arbeit“, über das Medium der Petition und die Rolle von Übersetzern und Vermittlern (intermediaries). Von kolonialen Inhaftierungen und Zwangsarbeit ist bereits bekannt, dass diese lokale Mythen, Gerüchte und Legenden generierten, die hinterfragten, weshalb Inhaftierte und Zwangsarbeiter physisch und psychisch verändert bzw. überhaupt nicht zurückkehrten.3 Eine solche lokale Perspektive auf koloniale Strafjustiz und Zwangsarbeit in Togo wäre – wenn auch nur über solche Gerüchte als Zugang – vielleicht gewinnbringend.
Das mit Abstand umfangreichste fünfte Kapitel wendet sich dann von diesen erwähnten Perspektiven der afrikanischen Akteur/innen ab und untersucht sehr geschickt das prekäre Verhältnis von Kolonialbeamten und Missionaren. Für dieses Unterfangen dient die vergleichende Biographie Geo Schmidts und seines katholischen Gegenspielers Pater Müller gewissermaßen als Muster. Zwischen den beiden Männern kam es neben der bereits genannten Anklage wegen Vergewaltigung noch zu zahllosen Ehrklagen, welche vom persönlichen – nicht nur weltanschaulichen – Charakter des Streits zeugen. Habermas beginnt mit einer anschaulichen Parallelerzählung der Fremdheitserfahrung beider fast gleichaltriger Neuankömmlinge in Togo. Dabei arbeitet sie gemäß der konsequenten Struktur des Buches wiederum allgemeine Charakteristika zu den kollektiven Erfahrungen von kolonialstaatlichem und kolonialreligiösem Personal ein. Besonders aufschlussreich ist hier, wie sowohl Beamte als auch Missionare sich als Laienwissenschaftler in den Kolonien betätigten und ihrer Verunsicherung ob der kulturell-sprachlich-landschaftlichen Fremdheit somit wissenschaftliche Akribie entgegensetzten.
Um die in der Einleitung angekündigten „Gewalträume“ (S. 15) bzw. -märkte der Kolonie Togo geht es schließlich im Abschnitt über das „Baumwollvolkskulturprojekt“: Dieser staatliche Anbau von Baumwolle wurde von Schmidt brachial auch durch Zwangsarbeit betrieben, woraufhin die Arbeiter mit Abwanderung, Sabotage und einige schließlich mit offener Forderung nach gerechtem Lohn reagierten. Habermas bettet diese Ereignisse in die deutsch-koloniale und anti-amerikanische Baumwollpolitik ein und behandelt daher primär koloniale Utopien agrarökonomischer Umgestaltung und am Rande auch afrikanische Anbaumethoden (S. 210). Immer wieder thematisiert sie die Mechanismen des Verschweigens und setzt diesen im letzten Kapitel schließlich „die heftigen Resonanzen in der Kolonie“ (S. 232) entgegen. Auch wenn sie den innenpolitischen Querelen zwischen Zentrumspartei und Sozialdemokraten rund um den Skandal in Berlin wesentlich mehr Platz einräumt, so werden doch westafrikanische Journalisten zitiert, welche sich als Mitglieder einer aufstrebenden transatlantischen Bildungselite in englischsprachigen Organen der britischen Goldküste (Ghana) gegen den deutschen Kolonialismus Togos wandten. Während der Skandal also in Westafrika in einen kolonialkritischen Diskurs aufgenommen wurde, verzichtete die deutsche Kolonialregierung auf wirkmächtige Reformen und verleugnete die „offenen Geheimnisse“ (S. 259) des Skandals; dass nämlich Sex und Gewalt keine Randerscheinungen waren, sondern zum kolonialen und alltäglichen Habitus gehörten (S. 256). Dieses Ergebnis wird von Habermas überzeugend aus der Verflechtung von Mikro- und Makrogeschichte hergeleitet, wobei man nur selten den Eindruck gewinnt, dass die für die Mikrogeschichte so wichtigen Akteure und ihre Beziehungen durch die für ein solches Werk notwendigen Verallgemeinerungen aus dem Blick zu geraten drohen.
Anmerkungen:
1 Dass Geo Schmidt schließlich vom Gouverneur abgesetzt wurde, erfährt die Leserin erst auf S. 166.
2 Erinnert sei hier an zahllose Beispiele von Kolonialbeamten und -reisenden, denen angeblich Töchter aus der afrikanischen Elite als Konkubinen geschenkt wurden, bei denen es sich allerdings meist um Sklavinnen bzw. niedriges Hauspersonal handelte statt um „Prinzessinnen“.
3 Siehe etwa Luise White, Speaking with Vampires. Rumor and History in Colonial Africa, Berkeley 2007.