Abkommen zwischen DFG und ANR für deutsch-französische Kooperationsprojekte in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Abkommen zwischen DFG und ANR für deutsch-französische Kooperationsprojekte in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Veranstalter
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG); Agence Nationale de la Recherche (ANR)
Veranstaltungsort
Ort
Deutschland/Frankreich
Land
Deutschland
Vom - Bis
07.02.2007 -
Website
Von
Zoppke, Nicole

Information für die Wissenschaft Nr. 3
7. Februar 2007

Um die deutsch-französische Zusammenarbeit insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften zu stärken, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) jetzt ein Abkommen mit der Agence Nationale de la Recherche (ANR) geschlossen. Die beiden Förderorganisationen schaffen damit die Möglichkeit zur integrierten Antragstellung, Begutachtung und Bewilligung von Projekten, die von in Deutschland und in Frankreich tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gemeinsam beantragt und durchgeführt werden.

Der erste Termin zur Einreichung von Anträgen ist der 15. April 2007. Die Entscheidungen zu weiteren Ausschreibungen in den Folgejahren werden einvernehmlich zwischen ANR und DFG getroffen und veröffentlicht.

Eingereicht werden können nur Anträge für integrierte Projekte von in Deutschland und in Frankreich tätigen Partnern. Für die Projekte wird ein gemeinsamer Antrag in je einer deutschen und einer französischen Version erwartet. Falls die Antragsteller es wünschen, ist ein Antrag in englischer Sprache möglich.

Für die Anträge wird ein zwischen ANR und DFG vereinbartes Formular bereitgestellt. Es ist abrufbar unter

http://www.dfg.de/info_wissenschaftler/gw/download/dfg_anr_merkblatt.pdf

Die Anträge sind parallel an ANR und DFG zu senden.

Für die Finanzierung der gemeinsamen Projekte gilt das Ortsprinzip; das heißt, ANR und DFG finanzieren jeweils die Kosten, die am Ort der deutschen bzw. der französischen Partner anfallen. Deshalb erfolgt die Kostenaufstellung im Antrag getrennt nach der für DFG bzw. ANR üblichen Gliederung.

Für die Entscheidungsvorbereitung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

Zunächst führen ANR und DFG entsprechend ihren üblichen Verfahren und Regeln jeweils eine schriftliche Begutachtung durch. Im zweiten Schritt wird ein gemeinsames Auswahlgremium aus deutschen und französischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf der Basis der Anträge und der dazu eingeholten Gutachten eine Auswahl derjenigen Projekte treffen, die gefördert werden sollen.

Nach der Auswahl durch dieses gemeinsame Komitee werden ANR und DFG jeweils förmlich über die Förderung entscheiden. Sie werden diese Entscheidungen abstimmen und gemeinsam mitteilen.

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der DFG sind die zuständigen Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie Dr. Thomas Wiemer (Tel.: +49 228 885-2404, E-Mail: thomas.wiemer@dfg.de) als Koordinator für das bilaterale Programm. Auskunft zu allgemeinen Fragen der deutsch-französischen Kooperation erteilt Dr. Torsten Fischer (Tel.: +49 228 885-2372, E-Mail: torsten.fischer@dfg.de).

Weiterführende Informationen

Muster und Richtlinien für die Antragstellung:

http://www.dfg.de/info_wissenschaftler/gw/download/dfg_anr_merkblatt.pdf

Text des Abkommens:

http://www.dfg.de/internationales/partner/download/abkommen_anr_dfg_0701_dt.pdf

Website der Agence Nationale de la Recherche:

http://www.agence-nationale-recherche.fr

Programm

Kontakt

Dr. Thomas Wiemer
Tel.: +49 228 885-2404
E-Mail: thomas.wiemer@dfg.de
(Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der DFG)

Dr. Torsten Fischer
Tel.: +49 228 885-2372
E-Mail: torsten.fischer@dfg.de
(Auskunft zu allgemeinen Fragen der deutsch-französischen Kooperation)


Redaktion
Veröffentlicht am
12.02.2007
Beiträger
Klassifikation
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprach(en) der Veranstaltung
Deutsch
Sprache der Ankündigung